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Alles Wichtige über den Data Act

von Redaktion
Person tippt auf einer Laptop-Tastatur auf einem blauen Holztisch, umgeben von gelben Sternen der EU Flagge.
Der EU Data Act in der Praxis
 

In diesem Artikel lesen Sie,

  • was der Data Act ist,
  • welche Möglichkeiten sich durch ihn ergeben
  • und wie Cloud-Provider darauf reagieren müssen.

EU Data Act Zusammenfassung

  • Was ist der Data Act?
    Ein EU-Gesetz, das den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten und Diensten regelt.
  • Warum gibt es ihn?
    Um Datenmonopole zu verhindern, Innovation zu fördern und Unternehmen sowie Verbrauchern gleiche Chancen bei der Datennutzung zu geben.
  • Wem dient der Data Act?
    Verbrauchern, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Sie sollen leichter auf von ihnen erzeugte Daten zugreifen und sie weiterverwenden können.
  • Wer muss ihn umsetzen?
    Hersteller vernetzter Geräte, Anbieter digitaler Dienste (z. B. Cloud, IoT, Plattformen) sowie Datenempfänger und
    -nutzer in der EU. Ausgenommen sind Klein- und Kleinstunternehmen.
  • Ab wann und wo gilt er?
    Ab 12. September 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten.
  • Wie kann man ihn umsetzen?
    • Datenzugriffsrechte in Produkte und Verträge integrieren
    • Datenportabilität technisch ermöglichen
    • Faire Datennutzungsverträge gestalten
    • Cloud-Wechsel und Interoperabilität sicherstellen
    • Mitarbeitende und Partner über Pflichten informieren.
 

Data Act bringt Vorteile für alle

2025 bringt auch im digitalen Raum wieder regulatorische Neuerungen: Der EU Data Act trat am 12. September 2025 in Kraft. Er soll ein „barrierefreies“ Teilen von Daten erlauben und so zum Wegbereiter für datenbasierte Geschäftsmodelle werden. Datenmonopole sollen verschwinden. Damit sind auch spezifische Anforderungen an Cloud-Anbieter verbunden. Dieser Artikel gibt eine kurze Zusammenfassung und den aktuellen Stand des EU Data Act.

Warum gibt es den EU Data Act?

Ständig entstehen in einer digitalisierten Gesellschaft Daten. Und je höher der Grad der Vernetzung, desto mehr Daten werden erzeugt, gespeichert und verarbeitet. Diese Datenfülle bietet großartige Chancen für neuartige, datenbasierte Geschäftsmodelle. Doch wohin mit den Daten? Das hängt meist von der Menge ab. Manche Unternehmen sammeln Daten auf eigenen Speicherressourcen (on-premises), andere nutzen externe IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter.  

Insbesondere die Cloud erlaubt eine bequeme Speicherung, Analyse und Weiterverarbeitung der steigenden Datenmengen. Doch mit den unterschiedlichen Arten der Speicherung und der Datenkontrolle entstehen häufig Silos – einzelne Unternehmen haben die Kontrolle über die Daten. Das können sowohl die originären Anbieter von Diensten sein als auch Cloud-Provider. Mit dem EU Data Act hat die EU ein Rahmenwerk beschlossen, dass die Erschließung von Daten vereinfacht und reguliert.

Was ist der EU Data Act?

Der EU Data Act sollte nicht mit dem Data Governance Act (DGA) verwechselt werden – auch wenn beides Bausteine der europäischen Datenstrategie sind. Der DGA schafft einen vertrauenswürdigen Rahmen für das freiwillige Datenteilen. Er will die Datennutzung im öffentlichen Interesse und für Innovation fördern.  

Der EU Data Act hingegen stärkt die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten. Er etabliert Regeln für den Zugang und die Nutzung von Daten, insbesondere im Bereich des Internets der Dinge (IoT). Der Data Act zielt also darauf ab, Daten einfacher verfügbar zu machen – für Unternehmen, Verbraucher und Behörden. Die beiden Gesetze sollen einen Rahmen schaffen, damit ein nachhaltiges, fair geregeltes Datenökosystem für europäische Unternehmen, Verbraucher und die öffentliche Hand entsteht.

Was sind Ziele des Data Act der EU?

Der Data Act will die Geschäftspotenziale von Daten für europäische Unternehmen erschließen und rechtliche Unsicherheiten bei der Datenweitergabe verringern. Er zielt darauf ab, dass Unternehmen und Privatpersonen, wo immer möglich, Daten teilen. Daten sollen allen Teilnehmern der (digitalen) Wertschöpfungskette zur Verfügung stehen. Obwohl der Fokus auf Daten aus dem Internet of Things (IoT) liegt, kann das auch personenbezogene Daten umfassen. Im Zweifelsfall hat daher die EU-DSGVO Vorrang.

Wer ist vom Gesetz betroffen?

Angesprochen werden mit dem Data Act: Hersteller von Produkten und Erbringer „verbundener Dienste“, Dateninhaber, Datenempfänger, öffentliche Stellen und Organe, insbesondere Einrichtungen und sonstige Stellen der Europäischen Union sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten – also quasi alle Beteiligten an digitalen Wertschöpfungsketten.  

Wie auch in anderen Gesetzen haben die europäischen Gesetzgeber Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Umsatz unter 10 Millionen Euro und weniger als 50 Mitarbeitern von der Regelung ausgenommen. Damit bleiben aber immer noch genügend Unternehmen übrig. Wer detaillierte Informationen zum EU Data Act sucht, findet im entsprechenden Leitfaden der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (vbw) ein gutes Kompendium.

Gibt es Übergangsfristen zur Umsetzung des EU Data Act?

Der EU Data Act wurde bereits am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Strafen für die Nichterfüllung wurden bislang noch keine verhängt – das liegt an der Übergangsfrist von 20 Monaten, die die EU den Unternehmen eingeräumt hat.  

Am 12. September 2025 hat sich das jedoch geändert: Dann wird der EU Data Act EU-weit unmittelbar anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten. Wer die Voraussetzungen für beispielweise eine einfache Datenportabilität noch nicht geschaffen hat, sollte also jetzt etwas unternehmen und seine Systeme und Prozesse nach Data Act auf den aktuellen Stand bringen.

Wie ist der Data Act der EU aufgebaut?

Die Kapitel II bis V des Data Act regeln, wer wem unter welchen Umständen welche Daten zur Verfügung stellen muss. Kapitel VI und VIII gehen detaillierter auf die Technik ein. Sie beschreiben den Umgang mit Datenräumen und stellen sicher, dass Datennutzer ihren Datenverarbeiter möglichst leicht wechseln können – der EU Data Act versucht also, einen Vendor Lock-in zu verhindern.  

Kapitelübersicht:

  • Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
  • Kapitel II Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
  • Kapitel III Pflichten der Dateninhaber bei Weitergabe von Daten
  • Kapitel IV Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug zu Datenzugang und Datennutzung zwischen Unternehmen
  • Kapitel V Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen bei außergewöhnlicher Notwendigkeit
  • Kapitel VI Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
  • Kapitel VII Unrechtmäßiger Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
  • Kapitel VIII Interoperabilität

Die abschließenden Kapitel IX bis XI decken Standardthemen, beispielsweise Anwendung und Durchsetzung sowie Schlussbestimmungen ab. Dort werden auch der Zeitraum des Inkrafttretens (12. September 2025) und die Sanktionen ausgeführt.

Wer setzt die Regularien durch?

Offen ist derzeit (Stand November 2025) immer noch, welche Behörde in Deutschland für die Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung (laut Artikel 37) verantwortlich ist. Seit Februar 2025 gibt es einen offiziellen Referentenentwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz, das sogenannte Data-Act-Durchführungsgesetz (DADG). Dieser nennt die Bundesnetzagentur als zentrale Durchsetzungsinstanz. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz unterstützt sie in datenschutzrechtlichen Fragen. Ob das DADG so in Kraft tritt, steht noch abzuwarten.

Diese Verordnung [der EU Data Act] enthält harmonisierte Vorschriften über die Bereitstellung von Daten, die bei der Nutzung eines Produktes oder verbundenen Dienstes erzeugt werden, für den Nutzer dieses Produktes oder Dienstes, über die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für Datenempfänger und über die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für öffentliche Stellen oder Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, soweit diese Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit zur Wahrnehmung einer Aufgabe von öffentlichem Interesse benötigt werden.

- EU Data Act, Europäische Kommission

Wie wird der EU Data Act in der Praxis umgesetzt?

Für Rechtsexperten mögen „Verbundene Dienste“, „Dateninhaber“ und „Datenempfänger“ vertraut sein. Aber Nichtjuristen tun sich mit dem Data-Act-Vokabular schwer. Und noch verwirrender wird es, wenn man versucht, die verschiedenen Rollen innerhalb „verbundener Dienste“ auf die verschiedenen Akteure zu verteilen. Schauen wir uns ein Beispiel an.

EU Data Act ganz praktisch bei Familie Vogt

Familie Vogt hat in ihrem Haus eine intelligente Heizungssteuerung installiert. Sie hat sich für eine Lösung der Firma ABCHeizung entschieden. Die Heizungssteuerung von ABCHeizung misst regelmäßig den Energieverbrauch, die Außen- und Innentemperatur, das Heizverhalten sowie andere Parameter. Für die Speicherung der Daten greift ABCHeizung (als „Datenhalter“) auf einen Cloud-Anbieter zurück, sagen wir, die Open Telekom Cloud. Der EU Data Act gibt Familie Vogt (als „Endnutzer“) das Recht, jederzeit auf die Daten zuzugreifen, die die IoT-Geräte in ihrem Haus erzeugen. Das geht über die App von ABCHeizung. Hier kann sie z. B. auch ihren Energieverbrauch einsehen.

Illustration zur Datenübertragung zwischen verschiedenen Akteuren wie Dienstnutzern, Datenhaltern und Datenempfängern in einer vernetzten Umgebung, mit Fokus auf Smart Home und Cloud-Dienste.
Grafik illustrativ

Familie Vogt möchte weniger Energie verbrauchen und Heizkosten sparen. Die Auswertungsmöglichkeiten von ABCHeizung geben dazu nicht viel her. Im Internet stößt Familie Vogt aber auf eine Lösung der XYZEnergie, die über die Plattform „IVLConnect“ angeboten wird. XYZEnergie als „Datenempfänger“ benötigt für seine Analyse die Daten der Familie, die in der Open Telekom Cloud („Datenverarbeiter“) unter der Kontrolle des Datenhalters (ABCHeizung) liegen. Ein „verbundener Dienst“ entsteht, den ein Unternehmen (XYZEnergie) mit den Daten unter der Kontrolle eines anderen Unternehmens (ABCHeizung) erbringt.  

ABCHeizung als Datenhalter muss die angeforderten Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen und darf dafür sogar eine Marge verlangen, allerdings keine „überzogene“. ABCHeizung muss die Daten vollständig und unverzüglich liefern – das geht natürlich nur in Zusammenarbeit mit dem Cloud-Anbieter. Damit wird die XYZEnergie zum „Datenempfänger“. IVLConnect (der „Data Intermediary“) sorgt für einen sicheren Datenaustausch zu XYZEnergie. XYZEnergie verwendet die Daten ausschließlich für die vereinbarten Analysen und gibt Familie Vogt detaillierte Einsparungsvorschläge. XYZEnergie darf die Daten nicht für andere Zwecke verwenden oder an Dritte weiterverkaufen.  

All diese Abläufe, die Rechte und Pflichten aller Beteiligten regelt der EU Data Act.  

Es geht sogar noch weiter: Wenn die Stadtverwaltung anonymisierte und aggregierte Heizungsdaten nutzen möchte, um die Energieeffizienz in der Region zu verbessern, dann darf sie diese bei ABCHeizung anfragen! ABCHeizung ist verpflichtet, diese Daten im öffentlichen Interesse bereitzustellen – solange keine Geschäftsgeheimnisse oder Datenschutzrechte verletzt werden. Der Data Act stellt sicher, dass Daten auf transparente und faire Weise geteilt werden, um Innovation zu fördern. Bei alledem bleibt aber ABCHeizung dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Vorgaben des EU Data Act eingehalten werden.

 

Welche Anforderungen stellt der EU Data Act an Cloud-Anbieter?

Für den Cloud-Anbieter, in diesem Fall die Open Telekom Cloud, bedeutet das. Sie muss:

  • Datenzugänglichkeit ermöglichen (beispielsweise über APIs)  
  • Datenintegrität sicherstellen  
  • Datenportabilität gewährleisten (auch für größere Datenmengen), d.h. die Daten müssen sich einfach, schnell und kostengünstig auf einen anderen Speicher transferieren lassen (Reduktion des Vendor Lock-in).  
  • Was sie nicht darf: eine eventuelle Monopolstellung ausnutzen, um den Zugang zu Daten zu behindern oder zusätzliche Gebühren zu erheben

Insbesondere Artikel 26 regelt die „Informationspflichten für Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten“, aka Cloud-Provider. Diese müssen ihren Kunden Informationen über die verfügbaren Verfahren für den Wechsel und die Übertragung von Inhalten bereitstellen. Dazu gehören die verfügbaren Wechsel-, Übertragungsmethoden und -formate sowie über Einschränkungen und technische Beschränkungen.  Zudem müssen sie einen Verweis auf ein aktuelles Online-Register der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten vorhalten. Dieses bietet Einzelheiten zu allen Datenstrukturen und Datenformaten sowie zu den einschlägigen Normen und offenen Interoperabilitätsspezifikationen, in denen die exportierbaren Daten verfügbar sind.

Wie hat die Open Telekom Cloud das gelöst?

Der EU Data Act reguliert Cloud-Dienstleister stärker als bisher, damit diese Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder generell die Tatsache ausnutzen, dass sie den Zugang zu Daten kontrollieren. Das Ziel des Data Act sind faire, transparente und interoperable Datenökosysteme.  

Insbesondere Unternehmen, die IoT-Services oder vernetzte Devices anbieten, sind gefordert, seit September 2025 (gemeinsam mit ihrem IT-Provider) Mechanismen zu implementierten, die das einfache und kostengünstige Teilen von Daten ermöglichen. Auch der komplette Umzug bzw. Abzug von Daten muss kostengünstig innerhalb von 30 Tagen möglich sein.    

Für die Open Telekom Cloud war die Umsetzung der Data-Act-Vorgaben kein Problem: Durch die Nutzung von OpenStack als Open-Source-Software existieren offene Schnittstellen für den Datentransfer. Teilen und Exportieren von Daten sind damit einfach und transparent möglich, der Vendor Lock-in ist minimal. Weitere Informationen über die Exportmöglichkeiten bieten die Open Telekom Cloud Docs. Außerdem können Kunden über ein Formular eine kostenlose Datenübertragung beauftragen.

 

Häufige Fragen und Antworten

Gilt der EU Data Act für alle Unternehmen?

Nein. Der Data Act gilt nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Alle anderen Unternehmen, die Daten aus vernetzten Produkten generieren oder verarbeiten, sind jedoch betroffen, sofern sie unter die European Regulation (EU) 2023/2854, also den Data Act, fallen.

Sind EU Data Act und Data Governance Act das Gleiche?

Nein, der Data Act regelt den Zugriffs- und Nutzungsrahmen von Daten, während der Data Governance Act die Weitergabe von Daten an Dritte und öffentliche Stellen organisiert; beide ergänzen die DSGVO, ersetzen sie aber nicht.

Gibt es neben dem EU Data Act weitere rechtliche Vorgaben?

Ja. Der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) ist Teil eines umfassenden europäischen Datenrechtsrahmens, der mehrere weitere Gesetze einschließt. Neben dem Data Act gelten die DSGVO, der Data Governance Act, nationale Datenschutzgesetze sowie weitere EU-Verordnungen der Kommission. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen für einen sicheren, fairen und transparenten Umgang mit Daten in Europa.  

  • DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Beispiel: Wenn Fahrzeug- oder Gerätedaten Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen, gilt zusätzlich die DSGVO.  
  • Data Governance Act (DGA, Verordnung (EU) 2022/868) ergänzt den Data Act und schafft Regeln für die Weitergabe von Daten über Datenmittler oder gemeinnützige Datenorganisationen. Beispiel: Wenn Unternehmen Daten freiwillig für Forschung oder Innovation bereitstellen.  
  • Nationale Datenschutzgesetze, etwa das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), die die DSGVO in Deutschland konkretisieren. Beispiel: Verarbeitung von Telemetriedaten in Smart-Home-Systemen oder Fahrzeugen.  
  • Weitere EU-Regulationen der Kommission, z. B. AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689), die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz regelt, und Cyber Resilience Act, der Sicherheitsanforderungen für vernetzte Produkte festlegt.
Welche Daten sind vom EU Data Act betroffen?

Alle durch vernetzte Geräte oder digitale Dienste generierten Daten, ob personenbezogene oder nicht-personenbezogene, soweit sie im Rahmen der Regularien erfasst sind.

Was genau fällt unter „vernetzte Produkte“ bzw. „connected products“?

Darunter versteht man physische oder digitale Geräte, die während der Nutzung Daten generieren und über das Internet kommunizieren, etwa Fahrzeuge, Maschinen oder Smart-Home-Systeme.

Was passiert, wenn man den EU Data Act nicht umsetzt?

Unternehmen riskieren legale Konsequenzen, Vertragsstrafen und behördliche Sanktionen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der EU-Kommission oder der nationalen Stellen.

Sind technische Anpassungen zur Umsetzung des Data Act erforderlich?

Ja. Unternehmen müssen Schnittstellen für Datenexporte, Zugriffs- und Portabilitätsfunktionen sowie sichere Datenübertragungen an andere Provider schaffen.

Sind Vertragsanpassungen mit Kunden, Lieferanten etc. notwendig?

Unbedingt! Bestehende Verträge müssen um Regelungen zum Datenzugang, zu Nutzungsrechten und zu den Bedingungen der Weitergabe an Dritte ergänzt werden.

Sind neue Prozesse zur Datenfreigabe oder zum Datenzugang nötig?

Ja. Unternehmen müssen klar definieren, wer wann Zugriff erhält, wie Anfragen geprüft werden und wie der Schutz personenbezogener Daten gemäß DSGVO sichergestellt wird.

Wer darf Daten von Nutzern vernetzter Produkte einsehen?

Nur berechtigte Dritte oder Vertragspartner, wenn die Bedingungen der Verträge dies erlauben und die Vorgaben der DSGVO sowie der European Regulation eingehalten werden.


 

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